Aufgaben des Hygienebeauftragten in der Einrichtung
Die Aufgaben des/der Hygienebeauftragten sind im folgenden Leistungsverzeichnis beispielhaft beschrieben.
Leistungsverzeichnis
Regelmäßige Begehung aller Bereiche [Hygienevisite] und Anfertigung von Berichten an die QS - beauftragte und die Einrichtungsleitung(en)
- Jährliche Überarbeitung des Hygienehandbuches
- Jährliche Hygieneaudits
- Überwachung des Umgangs mit Harndrainagen, Kathetern...
- Überwachung von Desinfektionen, Sterilisationen...
- Überprüfung der Reinigungs- und Desinfektionspläne
- Überwachung des Hygieneplanes und deren Integration in die tgl. Versorgung der Bewohner
- QS – Dokumentation
- Erstellung, Überwachung von Arbeitsplänen nach hygienischen Gesichtspunkten
- Mitwirkung bei der Einhaltung der Hygieneregeln/-ordnung
- Mitwirkung bei der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen durch die Aufzeichnung aller relevanten Daten
- Einsichtnahme in alle relevanten Unterlagen
- Erstellung und Auswertung von Infektionsstatistiken als Grundlage für epidemiologische Erkenntnisse
- Mitarbeit bei epidemiologischen Untersuchungen
- Unverzügliche Unterrichtung der für die entsprechenden Bereiche Verantwortlichen über Verdachtsfälle
- Mitwirkung bei der Planung funktioneller und baulicher Maßnahmen
- Schulung und praktische Anleitung des Personals
- Mitwirkung bei der Auswahl hygienerelevanter Verfahren und Produkte
- Einbeziehung von Fremddienstleistern in die Umsetzung des Gesamthygieneplanes