Aufgaben des Hygienebeauftragten in der Einrichtung

 

Die Aufgaben des/der Hygienebeauftragten sind im folgenden Leistungsverzeichnis beispielhaft beschrieben.

 

Leistungsverzeichnis

 

Regelmäßige Begehung aller Bereiche [Hygienevisite] und Anfertigung von Berichten an die QS - beauftragte und die Einrichtungsleitung(en)

  •  Jährliche Überarbeitung des Hygienehandbuches
  • Jährliche Hygieneaudits
  • Überwachung des Umgangs mit Harndrainagen, Kathetern...
  • Überwachung von Desinfektionen, Sterilisationen...
  • Überprüfung der Reinigungs- und Desinfektionspläne
  •  Überwachung des Hygieneplanes und deren Integration in die tgl. Versorgung der Bewohner
  • QS – Dokumentation
  • Erstellung, Überwachung von Arbeitsplänen nach hygienischen Gesichtspunkten
  • Mitwirkung bei der Einhaltung der Hygieneregeln/-ordnung 
  • Mitwirkung bei der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen durch die Aufzeichnung aller relevanten Daten
  • Einsichtnahme in alle relevanten Unterlagen
  • Erstellung und Auswertung von Infektionsstatistiken als Grundlage für epidemiologische Erkenntnisse
  • Mitarbeit bei epidemiologischen Untersuchungen
  • Unverzügliche Unterrichtung der für die entsprechenden Bereiche Verantwortlichen über Verdachtsfälle
  • Mitwirkung bei der Planung funktioneller und baulicher Maßnahmen
  • Schulung und praktische Anleitung des Personals
  • Mitwirkung bei der Auswahl hygienerelevanter Verfahren und Produkte
  • Einbeziehung von Fremddienstleistern in die Umsetzung des Gesamthygieneplanes