Qualitätssicherung

 

Der Einrichtungsträger strebt einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess der Leistungen an. Die internen und externen Qualitätsprüfungen (im Sinne eines TQM – Systems) basieren auf der Grundlage der geltenden Rechtslage (vgl. §80 SGB XI i.V. mit dem PQsG) auf den ebenen der Struktur-, Prozess-, und Ergebnisqualität. Hierbei spielt die Implementierung eines konsequenten Fort- und Weiterbildungstools eine wesentliche Rolle.

In Form von Informationsveranstaltungen, Workshops und Seminaren sollen aber auch von geeignetem Fachpersonal die unterschiedlichen Ebenen der Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Darüber hinaus kommt der regelmäßigen beratenden Funktion der fachspezifischen Konsiliarärzte, der konsequenten Führung der Dokumentationssysteme und die Erarbeitung und Überarbeitung der Betreuungs- und Pflegestandards mit Hilfe geeigneter Evaluationsinstrumente (z.B. Beobachtungs- und Interviewleitfäden) eine weitere herausragende Rolle zu.

Betriebsinterne Fortbildungen, sowie die Abordnung von Mitarbeitern zu externen Fort- und Ausbildungen runden das interne Qualitätsmanagement ab.

Eine enge Zusammenarbeit zu den aufsichtführenden Stellen (z.B. Heimaufsicht, MDK ect.), den Angehörigen der Kunden bzw. deren gesetzliche Vertreter ist ausdrücklich angestrebt. Diese Institutionen haben das Recht auf Informationen über den Stand der Qualitätssicherung.