Ziel aller Maßnahmen ist es, die vorhandenen seelischen und suchtkranke Behinderungen oder deren Folgen zu lindern oder so weit wie möglich zu beseitigen, den Menschen eine normale Tagesstruktur zu vermitteln, Psychosoziale Ressourcen zu fördern und den Behinderten zu einem Leben in der Gemeinschaft zu befähigen.
Ein schrittweises Unabhängig werden von Fremdhilfe wird angestrebt. Dabei halten wir es für wichtig, die Grenzen der Entwicklungsfähigkeit eines jeden einzelnen Bewohners zu erkennen und zu respektieren.
Wir wollen mit unserer Betreuungsarbeit begleiten und führen und jedem Bewohner zu einer größtmöglichen Eigenständigkeit bei seiner Lebensführung und Lebensgestaltung verhelfen.
Unsere Hilfestellungen können, abhängig vom Einzelfall, darauf abzielen, dass der Bewohner
- auf seine Körperpflege achtet
- sich ausgewogen ernährt
- sich in Krisensituationen an Mitarbeiter oder therapeutisches Personal wendet
- medizinische Behandlung, auch stationär in einer Klinik, beansprucht und seine Medikamente einnimmt
- sein Wohnumfeld pflegt und sauber hält
- eine Tagesstruktur mit Arbeits- und Ruhezeiten, Freizeit und Mahlzeiten akzeptiert
- Arbeits- und Beschäftigungsangebote wahrnimmt
- öffentliche Verkehrsmittel nutzt und sich sicher im Verkehr bewegt
- an gemeinsamen Freizeitaktivitäten teilnimmt
- individuelle und sinnvolle Interessen in seiner Freizeit verfolgt
- persönliche Kontakte, auch partnerschaftliche Bindungen zu
- anderen Personen innerhalb oder außerhalb des Heimes pflegt
- eigene Wünsche äußert, behauptet und zugleich auf die
- Bedürfnisse anderer Personen Rücksicht nimmt
- seine behördlichen Angelegenheiten regelt
- mit seinem Vermögen sorgsam umgeht
- keine Suchtmittel konsumiert.
Die rehabilitativen Ziele werden nach einer initialen Kennenlernphase mit dem Bewohner und gegebenenfalls mit dessen Betreuer besprochen und abgestimmt.
Die Betreuungs- und Therapiepläne orientieren sich an den Wünschen, dem psychosozialen Funktionsniveau und der psychiatrischen Diagnose des Bewohners. Dies bedeutet, es wird im Einzelnen geprüft, in wie weit der Bewohner in der Lage ist, vorausschauend und planvoll zu handeln, innere und äußere Realität zu unterscheiden, eigene Affekte wahrzunehmen und zu differenzieren, Impulse zu steuern, Frustrationen auszuhalten, sich anderen mitzuteilen oder langfristig Bindungen einzugehen.
Therapiepläne werden in regelmäßigen Abständen überprüft, erforderliche Änderungen werden mit dem Bewohner besprochen. Ein flexibler Umgang mit den Zielen beinhaltet auch, dass dem Bewohner in Phasen psychischer Instabilität Rückzugsmöglichkeiten und Erholungsphasen eingeräumt werden.