Die ″Haus Am Rohland“ GmbH setzt sich zur Aufgabe, Menschen mit einer seelischen, psychischen Beeinträchtigung ein individualisiertes Leistungsspektrum anzubieten, sodass er seine Fähig- und Fertigkeiten erhalten, entdecken und weiterzuentwickeln kann. Immer darauf ausgerichtet, einen stabilen und nachhaltigen Übergang in ein „normales“ Gesellschaftliches Leben zu gewährleisten.

Um die Stabilität und Nachhaltigkeit sicherstellen zu können, verfolgt die ″Haus Am Rohland“ GmbH, gemeinsam mit dem Klienten, in seinem gesamten Lebenskontext, eine ganzheitliche, personenzentrierte Betrachtung der Ist- Situation, um daraus eine individualisierte Maßnahmengestaltung abzuleiten.

Es ist ein stetig steigender Bedarf an Wohnplätzen dieser Art zu verzeichnen. Soweit bekannt, bietet der Landkreis Osterode, noch keine ambulant unterstützende Wohnform für Menschen mit einer seelischen, psychischen Beeinträchtigung, die bisher in einer stationären Einrichtung betreut wurden. Für diesen Personenkreis ist es wichtig, dass mit Auszug aus dem "stationären Bereich" nicht die bis dahin erworbenen sozialen Beziehungen verloren gehen. 

 8.1.    Zielgruppe der „Ambulanten Unterstützung“

Es ist zu beobachten, dass immer mehr Menschen mit diesen Einschränkungen, Probleme mit ihrem Start in ein eigenständiges Leben haben, weil Grundfertigkeiten und Erfahrungen zur Lebensbewältigung nicht ausreichend vorhanden sind. In Kombination mit einer Ziellosigkeit bezüglich der Arbeits- und Lebensplanung ruft dies vielfach Ängste, Depressionen einhergehend mit dem Missbrauch von Drogen hervor, welche die Bewältigungs- und Konfliktfähigkeit sowie Frustrationstoleranz in Bezug auf ihre eigenständige Lebensgestaltung schwinden lässt. Nach einer gewissen Zeit der Stabilisierung und des Entwickelns von Grundfertigkeiten des alltäglichen Lebens in einer stationären Einrichtung sowie der Steigerung der sozialen Kompetenz können diese Menschen stufenweise ihre Selbstständigkeit entwickeln.

Die Zielgruppen, an die sich das Angebot richtet, sind Menschen mit einer seelischen, psychischen Beeinträchtigung und/oder einer Suchterkrankung, die in einer eigenen Wohnung im Gebiet des Landkreises Osterode am Harz leben oder innerhalb der nächsten 6 Monate beabsichtigen einen eigenständigen Haushalt zu gründen und zur Lebensführung ambulante Hilfe benötigen.

Die Assistenzleistung ist unabhängig vom Schweregrad der Behinderung, eine akute Phase muss allerdings abgeklungen sein.

Sollte es zu Klinikeinweisungen und -aufenthalten kommen, die von der Wohnbetreuung als Krisenintervention eingeleitet werden müssen, sollte der Klient soweit wie möglich dazu angeleitet werden, dass die Rückkehr in das ambulant unterstützende Wohnen möglich ist.

Grenzen im Rahmen des Betreuungsverhältnisses liegen:

  • Bei Gewalt gegenüber Mitbewohnern oder Betreuern,
  • Bei andauernde, akute und nicht besprechbare Suizidalität,
  • Bei dauerhafter Verweigerung der Betreuungstermine.

Auch andauernder Suchtmittelmissbrauch ist ein Ausschlussgrund. Wir bieten aber niedrigschwellige Einzelbetreuungsangebote, die psychiatrieerfahrenen, Suchmittel konsumierenden Klienten beim Erhalt der Wohnung und bei einer Basisversorgung behilflich sind.

8.2.     Zielsetzung  

Ein wesentliches Ziel besteht darin, Menschen mit psychischen Problemen in einem frühen Stadium ihrer "psychiatrischen Karriere" eine adäquate Möglichkeit zu bieten, ihr Leben wieder „in neue Bahnen“ zu lenken und sinnvolle, selbst verantwortete und lebensbejahende Lebenseinstellung zu bekommen. Dies ist notwendig, um einer Manifestierung und Chronifizierung der Erkrankung entgegen zu wirken, was eine langfristige und kostenintensive stationäre Behandlung vermeiden soll.

Hilfreich bei dieser "Integration" ist es, Psychosen und andere psychische Erkrankungen nicht als grundsätzlich Fremdes, sondern als Ausdrucksmöglichkeit menschlichen Lebens anzusehen. Im Kontakt zu einem gleichberechtigten Gegenüber können sie im Rückbezug auf Lebenskrisen, Beziehungskrisen und Grenzsituationen größtenteils "verstanden" werden. Im Zentrum der Betreuung steht der individuelle Hilfebedarf. Der Klient wird in ganzheitlicher Form in seinem persönlichen Lebensumfeld und -Zusammenhang gefordert und gefördert. Der Klient hat so die notwendige Zeit und Unterstützung, um wieder in die Gesellschaft zurückzufinden. Zuerst in einem engeren und dann in einem immer weiter werdenden Rahmen.

Dies soll in Form eines ambulant unterstützten Wohnens geschehen. In dieser Wohnform bleibt zunächst ein "Auffangnetz" durch diverse Wohneinrichtungen bestehen, um bei einem Rückfall den Klienten frühzeitig aufzufangen.

Der Klient wird so lange in die Selbstständigkeit begleitet, bis er über die Sicherheit verfügt, sein Leben vollkommen eigenständig bewältigen zu können.

Da im Zentrum des professionellen Handelns der Mensch mit seinen individuellen Schwierigkeiten und nicht die Erkrankung steht, wird der Klient in seiner Lebensgeschichte verstanden und die daraus entstandenen Gegebenheiten und Problemen werden angenommen.

Die Kraft und Energie, die er bis heute für die Lösung seiner Lebensproblematik aufgebracht hat wird genutzt, um eine sinnvollere Art der Lebens- und Zukunftsbewältigung zu entwickeln.

Durch das gemeinschaftliche Zusammenleben wird ein neues Selbstwertgefühl entwickelt. Der Klient lernt (wieder) die Verantwortung für sein Leben und auch für andere zu übernehmen.

Dabei bilden drei Säulen das Fundament der Arbeit:

8.2.1. Die Beziehung

Jeder Mensch benötigt Personen seines Vertrauens, um über Gefühle im positiven Bereich (Freude), wie auch im negativen Bereich (Ängste) sprechen zu können. Dazu gehört eine Atmosphäre des Geborgenseins, um sich ganz öffnen zu können. Der eigene Wohnraum stellt einen solchen Ort der Geborgenheit dar. Wir betrachten die Beziehungsarbeit als tragendes Element unserer Arbeit.

8.2.2. Die Arbeit

Wenn man über den Sinn des Lebens spricht, meint man immer auch den Beitrag, den der einzelne Mensch für die Gesellschaft erbringen kann. Die Aufgaben, die er im System seiner Lebenswelt übernimmt, beeinflussen seine innere und äußere Haltung. Dies überträgt sich auf das eigene Selbstvertrauen genauso wie auf die eigene Wertschätzung und die der Mitmenschen. Eine Teilhabe am Arbeitsleben wird durch die Teilnahme an der Tagesstruktur ermöglicht.

8.2.3. Die Gemeinschaft

Der Mensch kann nur in einer Gemeinschaft seine Lebenskraft voll entfalten. Durch einen gegenseitigen Austausch lernt und lebt er. Dabei steht das positive Gefühl der Geborgenheit im Vordergrund. Eine offene und ehrliche Atmosphäre mit gegenseitiger Akzeptanz und Wertschätzung ist der Boden für jede Art der Konflikt- und Problembewältigung, die letztlich zu einer Gesundung führen können.

 

8.3.     Inhalt und Umfang des Angebotes

Durch Hilfsangebote in alltäglichen Dingen, der Aneignung von Grundfertigkeiten in der Haushaltsführung sind gute Fortschritte in der Entwicklung allgemein zu erzielen. Es können so Entwicklungsdefizite aufgehoben werden, die sich bisher im Leben blockierend auswirkten. Nach Ablauf des Unterbringungsbeschlusses und einer Erprobung im "offenen" Wohnbereich oder einer Außenwohngruppe werden Bewohner oftmals in die Lage versetzt, in eine selbstbestimmtere Wohnform zu wechseln.

Dieser Wechsel birgt allerdings große Herausforderungen, an denen die Klienten oftmals wieder scheitern, wenn beispielsweise die Beziehung - als tragfähiges Element der eigenen Entwicklung verloren geht.

Deshalb möchte die ″Haus Am Rohland“ GmbH für genau diese Zielgruppe ein ambulant unterstützendes Wohnen anbieten, um so eine schrittweise, sichere Loslösung und einen gleitenden Übergang in die Selbstständigkeit zu ermöglichen. Gleichzeitig kann bei Unsicherheiten, Überforderung oder Ängsten rechtzeitig interveniert werden, um einen Rückfall in die Krankheit und damit eine Krankenhausbehandlung zu vermeiden.

Mit dem Umzug des Klienten in die Wohnung endet der stationäre Bereich und das ambulant unterstützende Wohnen beginnt. Der Klient ist nun eigenständig für Einkäufe, Reinhaltung der Wohnung und der Bekleidung sowie für seine Versorgung mit Lebensmitteln - Kochen - zuständig. Diese Fähigkeiten werden im Vorfeld mit ihm entwickelt.

Aktivitäten am Abend oder am Wochenende, werden durch die Tagesstruktur unterstützt. All diese Assistenzleistungen können je nach Entwicklung und Wunsch des Klienten schrittweise verringert werden, bis er/sie das notwendige Selbstvertrauen, verbunden mit ausreichend Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickelt hat, um vollständig auf eigenen Beinen stehen zu können. Erst dann wäre ein Umzug in eine „eigene“ Wohnung außerhalb des ambulant unterstützenden Wohnens sinnvoll aber auch notwendig.

Dazu erfolgt eine individuelle Hilfeplanung in Form eines integrierten Hilfeplans, der umfassend unter Berücksichtigung der aktuellen Problemlage, der Ziele und der aktivierbaren Hilfen im Umfeld Auskunft gibt. Die Hilfeleistung wird im Verlauf der Wiedereingliederung verändert, bzw. an die Hilfsbedürfnisse des Klienten angepasst. Ein veränderter Hilfebedarf führt zu angepassten Hilfeleistungen. Die differenzierten Leistungsangebote werden in regelmäßigen Abständen entsprechend dokumentiert.

Unser ganzheitlicher sozialtherapeutischer Ansatz umfasst die gesamte Lebenswirklichkeit des Menschen. Medizinische, soziale, psychotherapeutische und Lebenspraxis fördernde Elemente müssen immer wieder aufeinander abgestimmt werden. Dazu dienen kontinuierliche Gespräche in vertrauter Atmosphäre. Dabei sind Bezugsbetreuer und Klienten gleichberechtigte Partner.

Der Bezugsbetreuer steht nicht als Fachexperte einem "Laien" gegenüber, vielmehr ist der Bewohner der "Spezialist" in eigener Sache und trägt bereits die Lösungsstrategien in sich. Der Bezugsbetreuer soll ein zuverlässiger, kontinuierlicher Begleiter sein, der dem Klienten hilft, sein volles Potenzial zu entfalten und ihm so "Hilfe zur Selbsthilfe" ermöglicht. Die sozialtherapeutischen Aufgaben- und Förderbereiche für das ambulant unterstützende Wohnen ergeben folgende Schwerpunkte:

  • Hilfen im Umgang untereinander, Konflikt- und Problembewältigung im sozialen Nahbereich
  • Hilfen im Umgang mit der psychischen Erkrankung
  • Hilfen bei der Kontaktaufnahme und Gestaltung persönlicher sozialer Beziehungen
  • Hilfen in den Bereichen Selbstständigkeit und Wohnen
  • Hilfen beim Aufbau von Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
  • Hilfen im Bereich Arbeit und Ausbildung
  • Indirekte Leistungen, wie kooperative Zusammenarbeit mit Betreuen, Verbänden und Vereinen sowie sonstigen öffentlichen Einrichtungen und Trägern

Dabei sollen die Intensität und der Aufwand der Interventionen nicht das Maß einer Wohnheimbetreuung erreichen. Vielmehr geht es darum, diese Interventionen Stück für Stück in die Verantwortung des Klienten zu übergeben, bis dieser die Verantwortung eigenständig tragen kann.

 

8.4.     Vergütung und Personaleinsatz zur „Ambulanten Unterstützung“

Das Projekt orientiert sich an der II. Bezirksrahmenleistungsvereinbarung für betreutes Wohnen nach SGB IX für psychisch kranke Menschen.

Die Hilfen werden untergliedert nach den fünf Leistungsbereichen der Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und Abschlussberichtsbögen erbracht und werden nach dem individuellen Hilfebedarf des Klienten kontinuierlich angepasst.

Die individuell angepassten Leistungen werden in Form von direkten und indirekten Klientenleistungen und Organisationsleistungen erbracht.

8.5.     Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Mit zunehmender Größe und Verzweigung einer Einrichtung vergrößert sich auch die Anzahl der Schnittstellen, an denen Informationen und Wissen verloren gehen können oder sich überlappen. Deshalb sind Qualitätsstandards und Maßnahmen zur Qualitätssicherung unerlässlich.

Das Qualitätsmanagement und die darin geforderte Qualitätssicherung der ambulanten Unterstützung werden prozessorientiert durch folgende Standards gewährleistet:

  • fortlaufende Dokumentation der erbrachten Leistungen, um Nachprüfbarkeit, Transparenz Selbstreflexion zu ermöglichen;
  • kontinuierliche Dokumentation der Förder- und Hilfeplanung sowie der entsprechenden sozialtherapeutischen Maßnahmen;
  • tägliche bzw. wöchentliche Dokumentation des aktuellen und andauernden Verhaltens der einzelnen Bewohner, um selbst kleinste Veränderungen zu registrieren und darauf reagieren zu können;
  • regelmäßige Erstellung von Entwicklungsberichten.
  • wöchentliche Teambesprechung zur Reflexion und Weiterentwicklung der therapeutischen Ziele und des therapeutischen Handelns;
  • laufende Fortbildung der Mitarbeiter;